

Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen FITLO | Institute for AI Governance, Inhaber Dr. Florian Härer, Mühlstraße 17, 73630 Remshalden (nachfolgend „FITLO“), und seinen Kunden über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Research, Education, Events, Vorträge, Moderation, Beratung, Memberships sowie ergänzende projektbezogene Leistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten auch für Buchungen durch natürliche Personen, sofern diese im Namen und für Rechnung eines Unternehmens oder einer sonstigen nach Satz 1 erfassten Organisation handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn FITLO ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB im Fall von Widersprüchen vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbereiche
(1) FITLO erbringt insbesondere folgende Leistungen:
a) Research: Anwendungsorientierte Forschungs-, Analyse- und Konzeptionsleistungen, insbesondere zu Fragestellungen der AI Governance, organisationalen Integration von KI, Rollen- und Kompetenzmodellen, Governance-Strukturen, strategischer Einordnung sowie angrenzenden Themenfeldern.
b) Education: Personenanalysen, Konzeption und Durchführung von Trainings, Workshops, Lehrformaten, Qualifizierungsangeboten, Inhouse-Schulungen, Seminaren, Lernformaten und vergleichbaren Bildungsleistungen.
c) Events: Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Dialogformaten, Panels, Roundtables, Fachformaten, Impulsen und ähnlichen Präsenz- oder Online-Formaten.
d) Vorträge und Moderation: Durchführung von Vorträgen, Keynotes, Impulsen, Moderationen und vergleichbaren Formaten in Präsenz oder digital.
e) Beratung: Strategische, organisatorische und personenbezogene Beratungsleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung, Einordnung, Governance und Umsetzung von KI in Organisationen.
f) Memberships: Mitgliedschafts- oder Teilnahmeformate mit wiederkehrenden Leistungen, etwa Zugang zu exklusiven Formaten, Inhalten, Dialogräumen, Arbeitsgruppen, Impulsen oder Netzwerkangeboten.
g) Weitere Leistungen: Weitere projektbezogene Leistungen, einschließlich Executive Advisory, Sparring, kuratierter Expertendialoge, individueller Formate oder unterstützender Leistungen im Bereich Personalberatung oder Direktansprache.
(2) Maßgeblich für Inhalt, Umfang, Termine, Mitwirkungspflichten und Vergütung sind das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung oder die individualvertragliche Vereinbarung.
(3) FITLO schuldet, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, keinen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen oder sonstigen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote von FITLO sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von FITLO, durch schriftliche oder in Textform bestätigte Beauftragung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Bei Memberships, Eventteilnahmen, Schulungs- oder vergleichbaren Formaten kann der Vertrag auch durch Anmeldung des Kunden und anschließende Bestätigung durch FITLO zustande kommen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt FITLO alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Mitwirkungen des Kunden resultieren, gehen nicht zulasten von FITLO. Hierdurch entstehende zusätzliche Aufwände können gesondert berechnet werden, sofern dies angemessen ist.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Informationen und Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und ihre Verwendung im Rahmen des Vertrags zulässig ist.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Preisliste, der Leistungsbeschreibung oder der individualvertraglichen Vereinbarung.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) FITLO ist berechtigt, Abschlagszahlungen, Vorschüsse oder Vorauszahlungen zu verlangen, wenn dies im Angebot oder in der Vereinbarung vorgesehen ist.
(5) Bei längerfristigen Projekten, Memberships oder wiederkehrenden Leistungen kann eine monatliche, quartalsweise oder sonstige wiederkehrende Abrechnung vereinbart werden.
§ 6 Besondere Bedingungen für Research- und Beratungsleistungen
(1) Research- und Beratungsleistungen erfolgen auf Basis des bei Vertragsschluss bekannten Informationsstands und der vom Kunden bereitgestellten Informationen.
(2) Analysen, Empfehlungen, Handlungsvorschläge, Einschätzungen und Konzepte stellen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Rechts-, Steuer- oder verbindliche Unternehmensberatung im regulatorischen Sinne dar.
(3) FITLO schuldet keine Umsetzung durch den Kunden oder Dritte und keinen Eintritt bestimmter wirtschaftlicher, regulatorischer oder organisatorischer Ergebnisse.
§ 7 Besondere Bedingungen für Education, Vorträge, Workshops und Moderation
(1) Inhalte, Umfang, Zielgruppenbezug, Methodik, Dauer, Format und Termine ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
(2) FITLO ist berechtigt, Inhalte, Referenten, Ablauf oder methodische Bestandteile sachgerecht anzupassen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist und der Gesamtcharakter der Leistung gewahrt bleibt.
(3) Schulungs-, Workshop- und Vortragsunterlagen sowie sonstige Materialien dürfen nur im vertraglich vorgesehenen Umfang genutzt werden.
(4) Eine Aufzeichnung, Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstige Verwertung von Vorträgen, Workshops, Trainings, Moderationen oder sonstigen Formaten durch den Kunden oder Teilnehmende ist nur mit vorheriger Zustimmung von FITLO in Textform zulässig.
§ 8 Besondere Bedingungen für Events
(1) FITLO ist berechtigt, Veranstaltungen aus sachlichem Grund zu verlegen, in ein digitales Format zu überführen, Referenten auszutauschen oder in zumutbarem Umfang organisatorische Änderungen vorzunehmen.
(2) Sofern eine Veranstaltung aus Gründen abgesagt wird, die FITLO zu vertreten hat, werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte für die betroffene Veranstaltung erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 13 dieser AGB.
(3) Bei teilnahmebezogenen Events kann FITLO angemessene Stornobedingungen, Ersatzteilnehmerregelungen oder No-Show-Regelungen im jeweiligen Angebot oder in der Leistungsbeschreibung festlegen.
§ 9 Besondere Bedingungen für Memberships
(1) Umfang, Leistungen, Laufzeit, Vergütung und etwaige Nutzungs- oder Teilnahmeberechtigungen einer Membership ergeben sich aus der jeweiligen Membership-Beschreibung oder individuellen Vereinbarung.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Membership mit dem vereinbarten Startdatum und läuft für die vereinbarte Mindestlaufzeit.
(3) Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich die Membership jeweils um die vereinbarte Verlängerungsperiode, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Memberships sind personengebunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(6) Memberships können auch durch natürliche Personen gebucht oder genutzt werden, sofern die Buchung im Namen und für Rechnung eines Unternehmens oder einer sonstigen Organisation im Sinne von § 1 Abs. 2 erfolgt. Vertragspartner von FITLO ist in diesem Fall ausschließlich das jeweils angegebene Unternehmen bzw. die angegebene Organisation, nicht die handelnde Einzelperson.
§ 10 Ergänzende Bedingungen für Personalberatungsleistungen
(1) Soweit FITLO im Einzelfall ausdrücklich Personalberatungs-, Direktansprache- oder vergleichbare Suchleistungen übernimmt, gelten hierfür zusätzlich die individualvertraglich vereinbarten Bedingungen.
(2) Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, schuldet FITLO bei Personalberatungsleistungen keinen Vermittlungserfolg, sondern die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Such- und Auswahlunterstützung.
(3) Vergütung, etwaige Erfolgsbestandteile, Schutzfristen, Nachbesetzungsregelungen und projektbezogene Besonderheiten sind gesondert zu vereinbaren.
§ 11 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Sämtliche von FITLO erstellten Konzepte, Inhalte, Unterlagen, Analysen, Präsentationen, Dokumentationen, Grafiken, Modelle, Trainingsmaterialien, Research-Ergebnisse und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben, soweit nichts anderes vereinbart ist, geistiges Eigentum von FITLO.
(2) Der Kunde erhält an vertragsgemäß überlassenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem Umfang, der für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist.
(3) Eine Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige weitergehende Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung von FITLO in Textform zulässig, sofern sich aus der Vereinbarung nichts anderes ergibt.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
(2) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die
a) allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
c) von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden oder
d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
(3) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
§ 13 Haftung
(1) FITLO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FITLO nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeitender und Erfüllungsgehilfen von FITLO.
(5) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 14 Leistungshindernisse / Höhere Gewalt
(1) FITLO haftet nicht für Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung, soweit diese auf Umständen beruhen, die FITLO nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Kommunikations- oder Energienetzen, Erkrankung von Referenten, unvorhersehbare Reisehindernisse oder vergleichbare Ereignisse.
(2) In solchen Fällen verschieben sich Leistungspflichten und Termine angemessen. Dauert das Leistungshindernis länger als 60 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertragsteil außerordentlich zu kündigen.
§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 16 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von FITLO. Gesetzlich zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
