

AGB
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
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Für die Geschäftsbeziehungen zwischen FITLO (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
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Die vorliegenden AGB gelten für alle Dienstleistungen des Dienstleisters, insbesondere im Bereich der Personalberatung und des Vortrags. Sie gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte zwischen dem Dienstleister und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
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Als Kunde im Sinne dieser AGB gelten alle Unternehmen oder Privatpersonen, die Leistungen des Dienstleisters in Anspruch nehmen. Der Dienstleister handelt als Erfüllungsgehilfe im Sinne des BGB, ist jedoch nicht berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben.
§ 2 Leistungen des Dienstleisters
Der Dienstleister bietet folgende Personalberatungsleistung an:
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Personalberatung:
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Suche und Direktansprache geeigneter Kandidaten für vakante Positionen.
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Erstellung von Stellenprofilen und Präsentation von Kandidaten mit detaillierten Profilen.
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Betreuung des Kunden und der Kandidaten bis zum Abschluss eines Arbeitsvertrages.
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Vortrag:
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Individuelle oder standardisierte Präsentationen zu vereinbarten Themenbereichen, mit dem Ziel, Motivation, Wissenstransfer und Impulse für persönliche oder berufliche Weiterentwicklung zu vermitteln.
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Die Vorträge können in Präsenz oder digital erfolgen. Inhalte, Dauer, Zielgruppe sowie thematische Schwerpunkte werden vorab gemeinsam mit dem Auftraggeber abgestimmt.
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Jegliche Aufzeichnung, Weiterverbreitung oder Veröffentlichung des Vortrags (z. B. Video-/Audio-Mitschnitt) durch den Auftraggeber ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet. Die Inhalte bleiben geistiges Eigentum des Dienstleisters.
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Zusätzlich zu diesen Kernleistungen bietet der Dienstleister auf Anfrage individuelle Lösungen im Bereich der Weiterbildung und Beratung an, die den spezifischen Anforderungen des Kunden entsprechen.
§ 3 Leistungen bzw. Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
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Für die Personalberatung: Stellenprofile und Anforderungsmerkmale rechtzeitig bereitzustellen sowie den Dienstleister über Änderungen oder die Besetzung der Position schnellstmöglich zu informieren.
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Für Vorträge: Relevante Vortragsinformationen und unternehmerische Zielsetzungen offen und vollständig mitzuteilen, um eine effiziente und zielgerichtete Wissensvermittlung sicherzustellen.
§ 4 Honorar
Personalberatung: Das Honorar für die Personalberatung beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 30 % des vereinbarten Bruttojahreszieleinkommens des vermittelten Kandidaten. Die Kosten des Dienstleisters für Identifikation und Ansprache von Kandidaten, die Durchführung der Bewerberinterviews sowie die Präsentation der Kandidatenprofile und alle weiteren Kosten sind Bestandteil des Honorars. Wird innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Monaten nach dem erstmaligen Erhalt des Lebenslaufs des Kandidaten durch den Dienstleisters zwischen dem Kunden und diesem Kandidaten ein Vertrag zur Festanstellung abgeschlossen, gleich für welche Position, entsteht der Honoraranspruch des Dienstleisters gegenüber dem Kunden.
Die Honoraraufteilung ist wie folgt:
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1/3 bei Beauftragung,
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1/3 nach der ersten persönlichen Vorstellung eines Kandidaten,
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1/3 nach Vertragsabschluss.
Vortrag: Die Honorare für Vorträge werden auf Basis individuell vereinbarter Pauschalsätze berechnet. Diese Vereinbarung erfolgt vor Beginn der Zusammenarbeit und wird schriftlich festgehalten.
§ 5 Gewährleistung
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Personalberatung: Tritt der durch der Dienstleister vermittelte Kandidat von seinem Arbeitsvertrag zurück oder beendet er das Anstellungsverhältnis innerhalb der vereinbarten Probezeit, hat der Dienstleister ihre Dienstleistungen für einen Zeitraum von weiteren drei Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Ziel der Nachbesetzung der erneut vakanten Position, ohne zusätzliches Honorar zur Verfügung zu stellen. Da es sich um keinen Werksvertrag handelt, wird keine Garantie des Dienstleisters auf Erfolg gegeben.
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Vortrag: Es wird keine Garantie für den Erfolg bestimmter Maßnahmen oder Ergebnisse übernommen. Die Leistung besteht in der professionellen Durchführung der vereinbarten Aufgaben und in der Bereitstellung von Fachwissen, Erfahrung und Handlungsempfehlungen.
§ 6 Datenschutz
Der Dienstleister verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntwerdenden Informationen. Ebenso ist der Kunde zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntwerdenden Informationen über den Dienstleister verpflichtet.
§ 7 Zahlungsbedingungen
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Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro.
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Der Rechnungsausgleich ist innerhalb von 8 Tagen ohne Abzüge vorzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Die in den Rechnungen aufgeführten Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 8 Haftung zur Besetzung
Die Haftung des Dienstleisters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von sechs Monaten.
§ 9 Sonstige Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der übrige Inhalt davon unberührt.
§10 Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.



